ExpressBürgschaft – Angebot der Bürgschaftsbank NRW

Ab April 2013 bietet die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen Hausbanken die Möglichkeit, in einem schlanken und schnellen Verfahren Bürgschaften für ein Kreditvolumen von maximal TEUR 125 auf elektronischem Weg zu beantragen. Bei Erfüllung einiger weniger Voraussetzungen wird die Bürgschaftsentscheidung, alleine basierend auf den Angaben der Hausbank, in der Regel in spätestens fünf Arbeitstagen getroffen.

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Ikea-Gründer Kamprad verlässt die Schweiz

Wie die Handleszeitung unter Berufung auf Ikea-Sprecherin Josefine Thorell berichtet, wird Ingvar Kamprad, der Gründer weltgrössten Möbelkette Ikea, die Schweiz verlassen.
«Ich kehre nach Schweden zurück, um näher an der Familie und an den alten Freunden zu sein», erklärte der reichste bald-nicht-mehr-Einwohner der Schweiz in einer von der schwedischen Zeitung «Sydsvenskan» publizierten Botschaft.

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InnovationsGutschein Handwerk NRW

Wie können Handwerksunternehmen in Nordrhein-Westfalen in ihren Innovationsbemühungen noch gezielter gefördert werden? Auf diese Frage hatte NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin bei seinem Besuch in der Handwerkskammer Dortmund am 14.06.2013 die passende Antwort: den InnovationsGutschein Handwerk NRW. „Wir wollen die Innovationskraft des Handwerks in Nordrhein-Westfalen weiter stärken“, erklärte er im Rahmen seiner Rundreise „Wirtschaftdialog vor Ort“, dessen sechste Station die Handwerkskammer Dortmund war. „Handwerksbetriebe können sich mit dem ‚InnovationsGutschein Handwerk NRW‘ die notwendige Unterstützung holen, um ihre Produkte und Dienstleistungen zur Marktreife zu bringen.“

Der InnovationsGutschein Handwerk NRW stellt einen der neun Bausteine der Handwerksinitiative NRW dar. Er fördert kleine und mittlere Handwerksunternehmen bei der Planung, Entwicklung, Umsetzung oder qualitativen Verbesserung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen. Zwei Gutscheine stehen Handwerkunternehmen zu Verfügung: Der Gutschein B für Beratungs- und der Gutschein F+E für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Die Fördersummen betragen 5.000 € bzw. 10.000 €.

Besonders stolz ist Reiner Nolten, Geschäftsführer der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH), auf die Mitwirkung des Technologie-Transfer-Rings Handwerk NRW (TTH) bei der Entwicklung des InnovationsGutscheins Handwerk NRW. „Handwerksunternehmen sind die Innovationsmotoren der deutschen Wirtschaft. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen entwickeln durch ihre Kundennähe permanent passgenaue Lösungen.“ betont Nolten. „Der InnovationsGutschein schließt nun eine Lücke in der Förderlandschaft. Er ist ein bedeutender Schritt für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit dieser innovativen Handwerksunternehmen.“ Dr.-Ing. Ursula Beller, die Leiterin des Technologie-Transfer-Rings Handwerk NRW, freut sich, „dass es nun endlich ein im Bereich des Technologie-Transfer auf die Bedürfnisse des Handwerks zugeschnittenes Förderprogramm gibt“ und hofft, dass möglichst viele Unternehmerinnen und Unternehmer davon Gebrauch machen werden.

Der InnovationsGutschein Handwerk NRW kann ab sofort beantragt werden. Die Antragsunterlagen können auf der Seite www.handwerksinitiative-nrw.de heruntergeladen und bei jeder Technologie-Transfer-Stelle bzw. der LGH abgegeben werden.

Von der Leyen schafft Gründercoaching für Arbeitslose ab

Von der Leyen schafft Gründercoaching für Arbeitslose ab
Antragstellung nur noch bis 31.12.13 möglich

85% Rückgang sind nicht genug – nun streicht die Bundesarbeitsministerin auch noch das Gründercoaching Deutschland für Arbeitslose, eine der wichtigsten verbleibenden Förderinstrumente. „Ministerin von der Leyen festigt mit diesem Vorhaben ihren Ruf als Chancentod für Arbeitslose“ erklärt Brigitte Pothmer, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, auf deren schriftliche Anfrage hin das Bundesarbeitsministerium (BMAS) diesen Schritt offenlegte.
„Es ist seitens der Bundesregierung nicht geplant, die Variante ‚Gründercoaching Deutschland – Gründungen aus Arbeitslosigkeit‘ in der kommenden ESF-Förderperiode fortzuführen.“ schreibt Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe in seiner Stellungnahme, ohne – obwohl von Pothmer ausdrücklich erbeten – hierfür eine Begründung abzugeben.
Zwei Gruppen zuvor Arbeitsloser können diese Form des Gründercoaching, abgekürzt „GCD90“, im ersten Jahr nach der Gründung beantragen und haben dann ein Jahr Zeit, die Coachingstunden in Anspruch zu nehmen:

Empfänger von Arbeitslosengeld I, die mit Gründungszuschuss gegründet haben
alle Empfänger von Arbeitslosengeld II, die sich selbständig machen

Gefördert wird eine Beratung im Umfang von bis zu 40 Stunden. Der Eigenanteil beträgt dabei 10 Prozent bzw. 10 Euro pro Beraterstunde.
Da gerade Gründer aus der Arbeitslosigkeit in der Gründungsphase jeden Euro zwei mal umdrehen, wollte der Gesetzgeber mit Programmen wie diesem dazu beitragen, dass Gründer trotzdem qualitativ hochwertige Beratung in Anspruch nehmen, um so teure Fehlentscheidungen zu vermeiden und schneller eine nachhaltige Selbständigkeit aufzubauen. Das Programm war überaus erfolgreich. Im Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte das Ministerium in einer Unterrichtung das Coaching noch ausdrücklich gelobt.
Den Arbeitslosen steht nun nach der Gründung nur noch das „normale“ Gründercoaching zur Verfügung, das sich bisher an etabliertere Selbständige in den ersten fünf Jahren nach der Gründung richtete. Hier beträgt der Eigenanteil 50 Prozent (neue Bundesländer ohne Berlin: 25 Prozent). Es ist vorgesehen, dieses Programm über 2013 hinaus fortzusetzen.
Da der Eigenanteil von 10 Prozent von Gründern aus ALG2 schon bisher oft nur schwer aufzubringen war, werden diese Gründer damit von hochwertiger Beratung ausgeschlossen. Dies wird dazu führen, dass deutlich mehr Menschen im ALG2-Bezug verbleiben bzw. ihnen keine nachhaltige Gründung gelingt.
Die Zahl der mit Gründungszuschuss geförderten und damit zum GCD90 berechtigten Gründer hat im letzten Jahr ohnehin dramatisch abgenommen. Hier wird sich eine Beratung nur noch leisten, wer zuvor über ein höheres Einkommen verfügte und den Wert eines guten Beraters einschätzen kann. Die Inanspruchnahme der Förderung wird also stärker sozial selektiv geschehen.
Die Entscheidung, das Programm zu beenden, ist unverständlich, zumal die Förderung aus ESF-Mitteln stammt, die nationalen Haushalte also nicht belastet.
Sie fügt sich in eine ganze Serie von Gesetzesänderungen, die sich gegen Gründungen aus der Arbeitslosigkeit richten und auf eine Zerschlagung der gesamten Förderinfrastruktur für kleine Gründungen hinauslaufen.

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Wer dieser Entwicklung nicht tatenlos zusehen möchte, kann zum Beispiel seinen Abgeordneten der Regierungsfraktionen einen Brief oder eine Mail schreiben.
Einen Musterbrief finden Sie zusammen mit weiteren Tipps und Ideen auf der neuen Seite des Selbständigenverbands