High-Tech Gründerfonds II knackt 300 Millionen Euro-Marke

Das 2. Closing des High-Tech Gründerfonds II  (HTGF II) ist mit 17 Investoren aus der privaten Wirt-schaft und einem Fondsvolumen von 301,5 Millionen Euro zu einem Abschluss gekommen.
41,5 Millionen Euro des Fondsvolumens stammen aus privaten Mitteln. Das Public-Private-Partnership mit den Investoren Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, der KfW Bankengruppe und 17 Unternehmen aus der Wirtschaft stellt neugegründeten High-Tech-Unternehmen eine Erstfinanzierung von bis zu 500.000 Euro als Risikokapital bereit. In späteren Runden können weitere 1,5 Millionen Euro in die Start-ups eingeworben werden. Damit haben nicht nur die Portfoliounternehmen aus Online-Handel und Werbung sehr gute Chancen, Kooperationen einzugehen. „Nahezu aus allen technologischen Bereichen können sich Synergien ergeben“, so Dr. Alex von Frankenberg, Geschäftsführer des High-Tech Gründer-fonds. „Sei es in der Prozessoptimierung, in der Green IT oder in neuartiger Sensortechnik.“

Über den High-Tech Gründerfonds
Der High-Tech Gründerfonds investiert Risikokapital in junge, chancenreiche Technologie-Unternehmen, die vielversprechende Forschungsergebnisse unternehmerisch umsetzen. Mit Hilfe der Seedfinanzierung sollen die Start-Ups das F&E-Vorhaben bis zur Bereitstellung eines Prototypen bzw. eines „Proof of Concept“ oder zur Markteinführung führen. Der Fonds beteiligt sich initial mit 500.000 Euro; insgesamt stehen bis zu zwei Millionen Euro pro Unternehmen zur Verfügung. Investoren der Public-Private-Partnership sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, die KfW Bankengruppe sowie die 17 Wirtschaftsunternehmen ALTANA, BASF, B. Braun, Robert Bosch, CEWE Color, Daimler, Deutsche Post DHL, Deutsche Telekom, Evonik, Lanxess, media + more venture Beteiligungs GmbH & Co. KG, METRO, Qiagen, RWE Innogy, SAP, Tengelmann und Carl Zeiss. Der High-Tech Gründerfonds verfügt insgesamt über ein Fondsvolumen von rund 573,5 Mio. EUR (272 Mio. EUR Fonds I und 301,5 Mio. EUR Fonds II).