Von der Leyen schafft Gründercoaching für Arbeitslose ab

Von der Leyen schafft Gründercoaching für Arbeitslose ab
Antragstellung nur noch bis 31.12.13 möglich

85% Rückgang sind nicht genug – nun streicht die Bundesarbeitsministerin auch noch das Gründercoaching Deutschland für Arbeitslose, eine der wichtigsten verbleibenden Förderinstrumente. „Ministerin von der Leyen festigt mit diesem Vorhaben ihren Ruf als Chancentod für Arbeitslose“ erklärt Brigitte Pothmer, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, auf deren schriftliche Anfrage hin das Bundesarbeitsministerium (BMAS) diesen Schritt offenlegte.
„Es ist seitens der Bundesregierung nicht geplant, die Variante ‚Gründercoaching Deutschland – Gründungen aus Arbeitslosigkeit‘ in der kommenden ESF-Förderperiode fortzuführen.“ schreibt Staatssekretär Dr. Ralf Brauksiepe in seiner Stellungnahme, ohne – obwohl von Pothmer ausdrücklich erbeten – hierfür eine Begründung abzugeben.
Zwei Gruppen zuvor Arbeitsloser können diese Form des Gründercoaching, abgekürzt „GCD90“, im ersten Jahr nach der Gründung beantragen und haben dann ein Jahr Zeit, die Coachingstunden in Anspruch zu nehmen:

Empfänger von Arbeitslosengeld I, die mit Gründungszuschuss gegründet haben
alle Empfänger von Arbeitslosengeld II, die sich selbständig machen

Gefördert wird eine Beratung im Umfang von bis zu 40 Stunden. Der Eigenanteil beträgt dabei 10 Prozent bzw. 10 Euro pro Beraterstunde.
Da gerade Gründer aus der Arbeitslosigkeit in der Gründungsphase jeden Euro zwei mal umdrehen, wollte der Gesetzgeber mit Programmen wie diesem dazu beitragen, dass Gründer trotzdem qualitativ hochwertige Beratung in Anspruch nehmen, um so teure Fehlentscheidungen zu vermeiden und schneller eine nachhaltige Selbständigkeit aufzubauen. Das Programm war überaus erfolgreich. Im Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte das Ministerium in einer Unterrichtung das Coaching noch ausdrücklich gelobt.
Den Arbeitslosen steht nun nach der Gründung nur noch das „normale“ Gründercoaching zur Verfügung, das sich bisher an etabliertere Selbständige in den ersten fünf Jahren nach der Gründung richtete. Hier beträgt der Eigenanteil 50 Prozent (neue Bundesländer ohne Berlin: 25 Prozent). Es ist vorgesehen, dieses Programm über 2013 hinaus fortzusetzen.
Da der Eigenanteil von 10 Prozent von Gründern aus ALG2 schon bisher oft nur schwer aufzubringen war, werden diese Gründer damit von hochwertiger Beratung ausgeschlossen. Dies wird dazu führen, dass deutlich mehr Menschen im ALG2-Bezug verbleiben bzw. ihnen keine nachhaltige Gründung gelingt.
Die Zahl der mit Gründungszuschuss geförderten und damit zum GCD90 berechtigten Gründer hat im letzten Jahr ohnehin dramatisch abgenommen. Hier wird sich eine Beratung nur noch leisten, wer zuvor über ein höheres Einkommen verfügte und den Wert eines guten Beraters einschätzen kann. Die Inanspruchnahme der Förderung wird also stärker sozial selektiv geschehen.
Die Entscheidung, das Programm zu beenden, ist unverständlich, zumal die Förderung aus ESF-Mitteln stammt, die nationalen Haushalte also nicht belastet.
Sie fügt sich in eine ganze Serie von Gesetzesänderungen, die sich gegen Gründungen aus der Arbeitslosigkeit richten und auf eine Zerschlagung der gesamten Förderinfrastruktur für kleine Gründungen hinauslaufen.

Details


Wer dieser Entwicklung nicht tatenlos zusehen möchte, kann zum Beispiel seinen Abgeordneten der Regierungsfraktionen einen Brief oder eine Mail schreiben.
Einen Musterbrief finden Sie zusammen mit weiteren Tipps und Ideen auf der neuen Seite des Selbständigenverbands