Bühnen- und Kostümbildner protestieren –
Mit dem Jahressteuergesetz 2013 hat der Gesetzgeber die Umsatzsteuerbefreiung von Theatern und freischaffenden darstellenden Künstlern auf Bühnenregisseure und Bühnenchoreographen ausgeweitet. Dies geschieht mit der richtigen Begründung, dass „diese für die Inszenierung prägend und wesentlich sind, indem sie auf die Gestaltfindung der künstlerischen Darstellung Einfluss nehmen“ und eine Theatervorstellung ohne sie „nicht vorstellbar“ ist.