InnovationsGutschein Handwerk NRW

Wie können Handwerksunternehmen in Nordrhein-Westfalen in ihren Innovationsbemühungen noch gezielter gefördert werden? Auf diese Frage hatte NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin bei seinem Besuch in der Handwerkskammer Dortmund am 14.06.2013 die passende Antwort: den InnovationsGutschein Handwerk NRW. „Wir wollen die Innovationskraft des Handwerks in Nordrhein-Westfalen weiter stärken“, erklärte er im Rahmen seiner Rundreise „Wirtschaftdialog vor Ort“, dessen sechste Station die Handwerkskammer Dortmund war. „Handwerksbetriebe können sich mit dem ‚InnovationsGutschein Handwerk NRW‘ die notwendige Unterstützung holen, um ihre Produkte und Dienstleistungen zur Marktreife zu bringen.“

Der InnovationsGutschein Handwerk NRW stellt einen der neun Bausteine der Handwerksinitiative NRW dar. Er fördert kleine und mittlere Handwerksunternehmen bei der Planung, Entwicklung, Umsetzung oder qualitativen Verbesserung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen. Zwei Gutscheine stehen Handwerkunternehmen zu Verfügung: Der Gutschein B für Beratungs- und der Gutschein F+E für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Die Fördersummen betragen 5.000 € bzw. 10.000 €.

Besonders stolz ist Reiner Nolten, Geschäftsführer der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH), auf die Mitwirkung des Technologie-Transfer-Rings Handwerk NRW (TTH) bei der Entwicklung des InnovationsGutscheins Handwerk NRW. „Handwerksunternehmen sind die Innovationsmotoren der deutschen Wirtschaft. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen entwickeln durch ihre Kundennähe permanent passgenaue Lösungen.“ betont Nolten. „Der InnovationsGutschein schließt nun eine Lücke in der Förderlandschaft. Er ist ein bedeutender Schritt für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit dieser innovativen Handwerksunternehmen.“ Dr.-Ing. Ursula Beller, die Leiterin des Technologie-Transfer-Rings Handwerk NRW, freut sich, „dass es nun endlich ein im Bereich des Technologie-Transfer auf die Bedürfnisse des Handwerks zugeschnittenes Förderprogramm gibt“ und hofft, dass möglichst viele Unternehmerinnen und Unternehmer davon Gebrauch machen werden.

Der InnovationsGutschein Handwerk NRW kann ab sofort beantragt werden. Die Antragsunterlagen können auf der Seite www.handwerksinitiative-nrw.de heruntergeladen und bei jeder Technologie-Transfer-Stelle bzw. der LGH abgegeben werden.