Die Bürgschaftsbank Hessen hat in Einvernehmen mit Bund und Ländern das Volumen des Bürgschaftshöchstbetrags um 25 Prozent auf 1,25 Millionen Euro angehoben. Konkret bedeutet dies, dass zukünftig auf bis zu 60 Prozent für Betriebsmittelkredite mit einem Finanzierungsvolumen von etwa 1,6 Millionen Euro und bis zu 80 Prozent für Investitionsfinanzierungen mit 2,1 Millionen Euro zurückgegriffen werden kann. Nicht nur Start-ups können von dieser Neuerung profitieren, sondern auch bereits von der Bürgschaftsbank unterstützte Unternehmungen. Bestandskunden haben also innerhalb der Laufzeit die Möglichkeit, einen erneuten Antrag auf Anhebung ihres ehemaligen Maximalbetrags der Bürgschaft zu stellen.