Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften, kurz BVK, hat der Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen für ein Venture-Capital-Gesetz vorgeschlagen. Nachdem die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbart hatten, dass Deutschland als Investitionsstandort für Wagniskapital international attraktiver gemacht werden solle, forderte der Bundestag die Regierung auf, die Bedingungen für Wagniskapital noch in dieser Legislaturperiode zu verbessern. Für den Gesetzesentwurf hat der BVK nun in einem Eckpunktepapier eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen. Durch diese sollen der Fondsstandort Deutschland attraktiver gemacht und Investitionen in Wachstumsunternehmen erleichtert werden. Unter anderem soll es eine Öffnungsklausel für regulierte Investoren geben, damit diese frei von aufsichtsrechtlichen Beschränkungen kleine Anteile ihres Vermögens in Venture Capital investieren können.